1.1 Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der eologix sensor technology gmbh, Kratkystraße 2, 8020 Graz, FN 420349k (im Folgenden eologix genannt), und Dritten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Der Dritte, nachfolgend auch „Vertragspartner“ oder „Kunde“ genannt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausnahmslos diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage für jeglichen Geschäftsverkehr zwischen eologix und den Vertragspartnern dienen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zukünftig auch AGBs genannt) sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit eologix, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Bei Vertragsabschluss gelten immer die jeweils aktuellen AGBs, ersichtlich auf der Firmenwebsite eologix.com/de/agb/.

1.4 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von eologix und dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn eologix ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.1 Angebote von eologix sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine Bestellung des Vertragspartners gilt seitens eologix erst dann als verbindlich, wenn eologix diese Bestellung mit einer Auftragsbestätigung angenommen hat. Mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung bestätigt der Vertragspartner, dass ihm die AGB zur Kenntnis gebracht wurden und diese dem Vertrag zwischen eologix und dem Vertragspartner zugrunde liegen.

2.2 Zusagen, Zusicherungen und Garantien von eologix sowie von diesen AGBs abweichende Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

3.1 Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die Eignung der Vertragsprodukte für den jeweils vorgesehenen Einsatzzweck zu überprüfen.

3.2 Sollten keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, übernimmt eologix keinerlei Haftung für die Eignung der Vertragsprodukte für den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck.

3.3 Eine zweckfremde Nutzung der Vertragsprodukte sowie deren Betrieb außerhalb  gültiger Normbereiche ist nicht zulässig.

4.1 Ein Kostenvoranschlag wird von eologix nach bestem Wissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Voranschläge übernommen. Es handelt sich also um unverbindliche Kostenvoranschläge.

4.2 Sollten sich nach Erhalt der Auftragsbestätigung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 10 % ergeben, so wird eologix den Vertragspartner davon unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Anzeige den Anspruch von eologix auf Mehrkosten begründet.

4.3 Handelt es sich um Kostenüberschreitungen von weniger als 10 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

5.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von eologix zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur eologix bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse iS des § 26b UWG Stillschweigen zu bewahren und gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

5.2 Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit eologix oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotslegung durch eologix

5.3 Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass dieser als Referenz seitens eologix verwendet werden kann. Diese Referenznennung schließt lediglich eine Nennung des Unternehmens, sowie die Verwendung des Unternehmenslogos ein, sofern nichts Weiteres vereinbart wurde. Dieser Nutzung kann jederzeit widersprochen werden.

6.1 Sämtliche Vertragsprodukte und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, sonstige Unterlagen, durch die sowie Software, die von eologix bereitgestellt werden, bleiben geistiges Eigentum von Der Vertragspartner erwirbt kein Eigentum oder – mit Ausnahme der Nutzung für den vertraglich festgesetzten Zweck – sonstige Nutzungsrechte am gesitigem Eigentum von eologix (insbesondere an Know-how, darauf angemeldeten oder erteilten Patenten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten) aufgrund dieser AGB oder sonst wegen konkludenten Verhaltens.

6.2 Die Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch die Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von

7.1 Die Preise von eologix werden in EURO angegeben zuzüglich einer möglichen gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Allfällige Abgaben, Gebühren, oder sonstige Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

7.2 Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Nach Rechnungslegung, 14 Tage netto. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung gestellt. Erfolgt seitens Kunden kein Widerspruch vor Auftragsbestätigung, gelten Teilrechnungen gemäß Leistungsfortschritt als vereinbart. Die angeführten Preise gelten soweit nicht im Angebot anders angeführt.

7.3 Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Vertragspartners, werden, soweit es sich nicht explizit um ein Pauschalangebot handelt, nach Aufwand verrechnet.

7.4 Im Falle von Zahlungsverzug tritt Terminverlust ein, auch wenn nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Bei Terminverlust steht eologix das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte offene Forderung vollständig abgedeckt ist.

8.1 Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von eologix. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart.

8.2 Sofern nicht anderweitig bestimmt, gelten Lieferungen und somit der Gefahren- und Kostenübergang als erfolgt, sobald die Vertragsprodukte am Standort oder Lager von eologix zur Verfügung stehen (ab Werk (EXW), ICC Incoterms, jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt des Auftrags) bzw. ab der Verständigung über die Versandbereitschaft.

8.3 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die eologix nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. eologix verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

8.4 Soweit für die Lieferung von Daten nicht anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der eologix Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

9.1 Die Montage der gelieferten Vertragsprodukte wird entweder durch eologix, dessen Erfüllungsgehilfen oder durch Dritte im Auftrag des Kunden durchgeführt.

9.2 Wie die gelieferten Vertragsprodukte im Falle einer Drittmontage im Auftrag des Kunden zu montieren sind, wird eologix dem Kunden detailliert in Form einer Montageanleitung, mitteilen.

9.3 Die Montage der gelieferten Vertragsprodukte durch Dritte, muss durch eine unterwiesene einschlägige Fachkraft vorgenommen werden.

9.4 Die Montage der Vertragsprodukte durch Dritte erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

10.1 Die Vertragsprodukte generieren technische und nicht personenbezogene Daten, die nicht den Bestimmungen nach der DSGVO unterliegen. Eisdetektions- und Temperaturdaten werden direkt über die Vertragsprodukte an den Kunden und zusätzlich an eologix übermittelt („Primärdaten“). Die Zurverfügungstellung dieser Primärdaten ist Teil des Leistungsumfangs von eologix. Die Vertragsprodukte erfassen weitere Informationen über die vom Kunden betriebene(n) Windkraftanlage(n), die direkt an eologix auf deren Server bzw IT System gesendet, und in weiterer Folge von eologix gespeichert und bearbeitet werden („Sekundärdaten“). Die Primärdaten und Sekundärdaten werden von eologix auf anonymisierter Basis erfasst und verarbeitet, sodass keine Zuordnung zu einem Standort des Kunden oder dem Kunden selbst möglich ist. Der Kunde räumt eologix für die Dauer des Vertragsverhältnisses das exklusive, unwiderrufliche und unentgeltliche Recht ein, sowohl die Primärdaten als auch Sekundärdaten zu erfassen, verwenden und zu verarbeiten. In diesem Zusammenhang halten die Parteien fest, dass die Sekundärdaten ohne die technische Bearbeitung und Verknüpfung mit anderen Daten durch eologix keinen wirtschaftlichen Wert darstellen. Die generierten Primär- und Sekundärdaten werden durch eologix für die weitere Produktentwicklung genutzt. Auf schriftliche Anfrage werden dem Kunden die Sekundärdaten durch eine gesonderte Vereinbarung zur Verfügung gestellt.

10.2 eologix garantiert keine Mindestverfügbarkeit der Primärdaten.

10.3 Darüber hinaus hängt die Datenverfügbarkeit, die Abrufbarkeit sowie Übertragungsrate und -geschwindigkeit von dem vom Kunden gewählten Kommunikationsmodul und der jeweiligen Netzabdeckung vor Ort ab. Auch in diesem Zusammenhang übernimmt eologix keine Garantien bzw. Haftungen für die Verfügbarkeit, Abrufbarkeit und Übertragungsraten von Primärdaten.

11.1 Es ist ausschließlich Sache des Kunden, sämtliche gesetzliche, behördliche und sicherheitsrelevante Vorschriften einzuhalten.

11.2 Die von eologix gelieferten Vertragsprodukte bzw. die dadurch generierten Daten ersetzen niemals gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen. Dies gilt auch für die Wiederinbetriebnahme einer Windenergieanlage, nachdem die von eologix gelieferten Vertragsprodukte auf keine Vereisung der Rotorblätter mehr schließen lassen.

11.3 Jegliche Haftung von eologix für Schäden welcher Art auch immer, die aufgrund einer nicht vollständigen Enteisung einer Windenergieanlage entstehen, die durch den Betreiber oder einem Erfüllungsgehilfen wieder in Betrieb genommen werden, entstehen, ist ausgeschlossen.

eologix behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen – auch für ggf. zusätzlich geschuldete Nebenleistungen – aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag vor. Der Kunde darf die gelieferten Vertragsprodukte bis zu deren vollständigen Bezahlung weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er eologix unverzüglich davon zu benachrichtigen.

13.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von eologix zur Verfügung gestellten Lieferungen, auch Teillieferungen und Leistungen abzunehmen.

13.2 Sofern Installationsleistungen vereinbart werden, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: Wenn die Abnahme vom Kunden erfolgt (Abnahmebestätigung), wenn die installierte Lieferung operativ beim Kunden oder Endkunden genutzt wird, längstens jedoch vier Wochen nach erfolgter Installation durch eologix oder deren Erfüllungsgehilfen.

13.3 Sonstige Dienstleistungen (z.B. Schulung) gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.

14.1 Die Lieferfristen und -termine sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

14.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest vierwöchigen – Nachfrist, möglich.

14.3 Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Liefer- und/oder Leistungsteil, welcher in Verzug geraten ist.

15.1 Es kann vereinbart werden, dass eologix dem Kunden Liefer- und Leistungsumfänge als sogenannte „Teststellungen“ zur Verfügung stellt. Dies bedeutet, dass Liefer- und Leistungen im Eigentum von eologix verbleiben, diese jedoch an den Windenergieanlagen des Kunden und/oder Endkunden angebracht bzw. erbracht werden. Dem Kunden/Endkunden werden Daten nur über einen definierten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Nach Ende des definierten Zeitraumes werden die erbrachten Lieferungen wieder entfernt und/oder keine Daten mehr an den Kunden zur Verfügung gestellt.

15.2 Gegebenenfalls wird mit dem Kunden vereinbart, ob und wann ein Kauf der Vertragsprodukte erfolgt. Ein Rückbehalterecht des Kunden und oder Endkunden ist ausgeschlossen.

15.3 Es ist dem Kunden strengstens untersagt, die gelieferten Komponenten, speziell die gelieferten Sensoren, wie auch die Basisstationen, zu öffnen bzw. in Einzelteile zu zerlegen.

15.4 Sollte eologix von entsprechenden Aktivitäten des Kunden Kenntnis erlangen, ist der Kunde verpflichtet, auf erste Aufforderung ein nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegendes Pönale in Höhe von EUR 50.000,00 (Euro fünfzigtausend) pro Verletzungsfall an eologix zu entrichten. Darüber hinaus bleibt das Recht von eologix bestehen, Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

16.1 Wir gewährleisten gemäß § 922ff ABGB für unsere Systeme eine Funktionstüchtigkeit gemäß den jeweils zum Bestellzeitpunkt gültigen Zertifikaten. Diese Zertifikate definieren unter anderem eine gewisse Anzahl an Sensoren, abhängig von der jeweiligen Applikation (z.B. Eisabschaltung, automatischer Wiederanlauf der Anlage nach Vereisung, etc.), welche für den zertifikatskonformen Betrieb des Systems notwendig sind. Wir gewähren für diesen zertifikatskonformen Betrieb unserer Systeme eine Gewährleistung für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Installation des Systems.

16.2 Der Ausfall einzelner Sensoren während des Gewährleistungszeitraums, durch welchen der zertifikatskonforme Betrieb des Systems nicht eingeschränkt wird, begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Die Mehrausstattung an Sensoren gegenüber den betriebsnotwendigen Sensoren gemäß Zertifikat, dienen zur Erhöhung der Redundanz, und werden für einen störfreien Betrieb im Normalfall nicht benötigt.

16.3 Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

16.4 Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. Für die Mängelrüge (§ 378 UGB) gilt eine Frist von 14 Tagen ab Lieferung der Vertragsprodukte.

16.5 eologix ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Nachbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

16.6 Der Austausch von Sensoren am Rotorblatt wird nicht von eologix selbst durchgeführt, sondern muss von einer unterwiesenen einschlägigen Fachkraft durchgeführt werden. Sollte der Kunde eine Abschaltung der Windenergieanlagen eigens für den Austausch der Sensoren veranlassen, so haftet eologix keinesfalls für etwaige Folgen wie z.B. entgangene Gewinne.

16.7 Sind Mängelrügen des Kunden unberechtigt, ist eologix berechtigt, die dadurch entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.

17.1 Zum Schadenersatz ist eologix in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter und grober Fahrlässigkeit haftet eologix eologix haftet dem Kunden nur für den positiven Schaden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet eologix nicht.

17.2 Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

17.3 Jegliche Haftung durch eologix ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäße Behandlung und/oder unsachgemäße Verwendung der Vertragsprodukte, Nichtbefolgung von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage durch Dritte, Inbetriebnahme durch Dritte, mangelhafte Wartung und/oder Instandhaltung durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen entstanden sind.

17.4 Festgehalten wird, dass der Kunde neben den in Punkt 16. (Gewährleistung) und Punkt 17. (Schadenersatz) genannten Rechtsbehelfen auf die Geltendmachung anderer Rechtsbehelfe (wie insbesondere, aber nicht nur, Irrtum laesio enormis, Wegfall der Geschäftsgrundlage) verzichtet.

18.1 Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen –wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Sitz von eologix

18.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

19.1 Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

19.2 Änderungen oder Ergänzungen einer Vereinbarung oder eines Vertrages bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

19.3 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von eologix mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

19.4 Hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.